Seit Dezember 2019, können EU-Bürger ein Unternehmen in Kroatien online gründen. Im Rahmen des Projektabschlusses ePIC (Electronic Public Identification Croatia) wurden 18 öffentliche E-Services gelauncht darunter der neue Service START für die Online-Gründung. START vereinfacht den Gründungsprozess dahingehend, dass für die Eröffnung des Unternehmens weder ein Notar noch die persönliche Anwesenheit der Gründer erforderlich ist. START integriert mehrere Schritte, Prozesse, Institutionen und Banken in einen Online-Prozess, wodurch jetzt ein Unternehmen innerhalb von 3 bis 5 Tagen registriert ist. Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung und den Handelsregistereintrag reduzieren sich damit um etwa 70% und können jetzt online bezahlt werden.
Im folgenden zeigen wir einen kurzen Kostenvergleich gründen klassisch versus gründen online gefolgt von einer Schritt-für-Schritt Anleitung zur Online-Gründung in Kroatien.
Online Gründung | Klassische Gründung | |
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Gebühren Gewerbeanmeldung/Registereintrag | HRK 200,00 (d.o.o. - entspricht GmbH) HRK 30,00 (j.d.o.o - entspricht UG) | HRK 658,00 (d.o.o.) |
Stammkapital | HRK 20.000,00 (d.o.o.); HRK 10,00 (j.d.o.o) | HRK 20.000,00 (d.o.o.); HRK 10,00 (j.d.o.o) | Mindesteinlage | HRK 5.000,00, restliche Einlage muss innerhalb eines Jahres einbezahlt werden (d.o.o.) | HRK 5.000,00, restliche Einlage muss innerhalb eines Jahres einbezahlt werden (d.o.o.) |
Notar | HRK 0,00 (d.o.o.) | HRK 2.230,00 (d.o.o.) | Rechtsberatung & Gründungsbegleitung (je nach Anforderung) | unter HRK 10.000,00 (d.o.o.) | ab HRK 10.000,00 (d.o.o.) | Steuerberatungskosten | ab HRK 800,00 mtl. (d.o.o.) HRK 0,00 (bei obrt ist kein Steuerberater zwingend notwendig) | ab HRK 1500,00 mtl. (d.o.o.) HRK 0,00 (bei obrt ist kein Steuerberater zwingend notwendig) | Firmen-Stempel | HRK 430,00 (3 Stk: 2 Firmenstempel, 1 "Liquidiert"-Stempel*) | HRK 430,00 (3 Stk: 2 Firmenstempel, 1 "Liquidiert"-Stempel*) |
* in Kroatien muss jede Rechnung "liquidiert" werden d.h. jedes Unternehmen muss einen "Likvidator" ernennen, der jede eingehende Rechnung prüft und freigibt.
Folgen Sie dem Login-Button auf der Website des elektronischen Handelsregisters.
Melden Sie sich als EU-Bürger an (Häkchen setzen bei Prijava kao EU/EEA građanin = Als EU-Bürger anmelden"Prijava kao EU/EEA građanin"
) und wählen Sie Ihr Land aus.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Authentifizierung ist, dass Sie EU/EWR-Staatsangehöriger sind, einen elektronischen Personalausweis besitzen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren können, die von einem EU-Trust-Dienstleister ausgestellt wurde. Eine Liste der EU-Trust-Dienstleister nach Länder aufgeteilt finden Sie hier
Fortsetzung folgt...
In Kroatien ansässige Personen können auf dem Portal START die Online-Registrierung Ihres Unternehmens durchführen. Sie haben die Wahl zwischen d.o.o. (GmbH), j.d.o.o. (UG) oder obrt (Gewerbe).
Dort sind auch die technischen Voraussetzungen beschrieben, um das START Portal nutzen zu können.
Um sich zu authentifizieren benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit eID Funktion und entsprechenden Zugangsdaten (Passwort) oder ein FINA-in Zertifikat
Ohne Smart-Card-Reader können Sie die Authentifizierung nicht durchführen.
Nach der erfolgreichen Authentifizierung können Sie im START Portal folgende Gründungsschritte erledigen:
(1) Überprüfung des Firmennamens
(2) Firma ins Handelsregister eintragen (sudski registar)
(3) Firma ins Unternehmensregister eintragen (drzavni zavod za statistiku)
(4) Das Stammkapital und Gründungsgebühren online bezahlen.
Optional:
(5) Antrag auf Eröffnung eines Geschäftsbankkontos stellen.
(6) Umsatz-Steuer-ID beantragen und ins Umsatzsteuer-Register eintragen./p>
(7) Firma bei der Kroatischen Rentenversicherung (Hrvatski Zavod za Mirovinsko osiguranje) und Krankenkasse (HZZO) registrieren.
Zur Zeit können Sie die START Services nicht einzeln nutzen z.B. den Eintrag ins Umsatzsteuer-Register. Sie können die START Services nur im Rahmen der Gründung nutzen.
Es ist erfreulich, wie sich Kroatien immer mehr in Richtung Unternehmerfreundlichkeit entwickelt. Wenn wir es mit unserer eigenen Unternehmensgründung vor ein paar Jahren vergleichen - wieviel uns damals der Rechtsberater und Notar gekostet haben - ist das Gründungsprozedere deutlich einfacher und günstiger geworden. Der Teufel steckt jedoch im Detail: die Voraussetzungen, um START nutzen zu können, erfüllen derzeit nur kroatische Staatsbürger (neben dem ePerso und Smart Card Reader ist ein aktiver eGradani Account erforderlich). Es wird an einer Authentifizierung mittels mToken bestimmter europäischer Banken gearbeitet, um auch anderen EU-Staatsbürgern den Zugang zu ermöglichen. Allerdings steht der Zeitpunkt noch nicht fest. Auch sind die offiziellen Informationsseiten zur Online-Gründung, Steuerrecht u.s.w. nur in Kroatischer Sprache verfügbar, was es EU-Bürgern ohne kroatische Kenntnisse erschweren dürfte in Kroatien nach dem lettischen Vorbild zu gründen. Zweisprachige Beratungshilfe zum Thema Gründen in Kroatien ist nach wie vor notwendig, aber eben deutlich kostengünstiger. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Gründung in Kroatien.